Hygiene-Konzept für die Nutzung des Vereins-Gastronomie-Raumes nach den Empfehlungen des DEHOGA +Gesundheitsamt

Die Kapazität der Gastronomie-Räume wurde auf 70 % reduziert (§ 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung). Somit kann auch hier auf einen negativen Test verzichtet werden.
[2021-12-19]
Hygiene-Konzept für die Nutzung des Vereins-Gastronomie-Raumes nach den Empfehlungen des DEHOGA +Gesundheitsamt

Der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Tischen und Personen muß eingehalten werden.

Die Tische sind so plaziert, dass die Vereinsmitglieder und evtl. Gäste stets den Mindestabstand zueinander

haben.

Ein Desinfektionsspender für die Hände steht bereit.

Verpflichtend: alle Besucher tragen sich in eine Liste ein, die auf der Theke ausliegt sofern sie nicht mit der

Luca-App eingecheckt sind.

Tragen von Mund- und Nasenschutz für das Betreten des Theken- und Küchenbereichs sowie Einhaltung des

Mindestabstands.

Toilettennutzung: Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher sind vorhanden, eine regelmäßige Reinigung

findet statt.


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