Hygiene-Konzept für die Nutzung des Vereins-Gastronomie-Raumes nach den Empfehlungen des DEHOGA +Gesundheitsamt
Die Kapazität der Gastronomie-Räume wurde auf 70 % reduziert (§ 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung). Somit
kann auch hier auf einen negativen Test verzichtet werden.
[2021-12-19]
[2021-12-19]
Der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Tischen
und Personen muß eingehalten werden.
Die Tische sind so plaziert, dass die
Vereinsmitglieder und evtl. Gäste stets den Mindestabstand zueinander
haben.
Ein Desinfektionsspender für die Hände steht
bereit.
Verpflichtend: alle Besucher tragen sich in eine Liste ein, die
auf der Theke ausliegt sofern sie nicht mit der
Luca-App eingecheckt sind.
Tragen von Mund- und Nasenschutz für das Betreten
des Theken- und Küchenbereichs sowie Einhaltung des
Mindestabstands.
Toilettennutzung: Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher sind vorhanden, eine regelmäßige Reinigung
findet statt.