Regeln zur Eindämmung von Covid 19
[2021-12-26]
Umkleideräume dürfen mit 4 Personen und Duschräume mit 2 Personen gleichzeitig benutzt werden.
Das Betreten der Halle bei Erkältungserscheinungen (Husten, Halsschmerzen, Fieber) ist nicht gestattet.
Das Tennisspielen unter Voraussetzung der 2 G
Plus-Regelung (Warnstufe 2) wird durch § 8 Absatz 4 der
Niedersächsischen
Corona-Verordnung abgemildert, indem den Sportlern mindestens 10 qm Fläche zur
Verfügung stehen. Auf eine negative Testung wird dann verzichtet.
Der Mindestabstand von 1,50 - 2 Metern zu anderen Personen ist jederzeit einzuhalten (auch beim Betreten und Verlassen aller Anlagen).
Die Spielerbänke (Abstand mindestens 2 m zwischen den
Bänken) dürfen jeweils immer nur von einer Person
genutzt werden. Um direkten
Kontakt mit der Bank zu vermeiden, empfehlen wir eine Unterlage (z.B. ein
Handtuch).
Es sind zum Waschen der Hände Waschmöglichkeiten in
der geöffneten Toilette vorhanden und können nach
Bedarf genutzt werden. Auch hier bitte Abstände einhalten.
Begrüßungsrituale und der obligatorische „Handshake†müssen leider entfallen.
Sanitäre Anlagen: Die WC-Nutzung ist möglich. Seife, Einweg-Papierhandtücher
und
Desinfektionsmittel
stehen zur Verfügung.
Der Coronabeauftragte