Regeln zur Eindämmung von Covid 19

Zum Schutz aller Mitglieder sind bis auf Weiteres folgende Regeln zu beachten. Eltern sprechen diese Regeln mit Ihren Kindern bitte gründlich durch und erklären den jungen Mitgliedern entsprechend alles.
[2021-12-26]
Regeln zur Eindämmung von Covid 19
Die WTHC- Tennishalle darf nur zur Ausübung des Tennisspiels betreten werden.

Umkleideräume dürfen mit 4 Personen und Duschräume mit 2 Personen gleichzeitig benutzt werden.

Das Betreten der Halle bei Erkältungserscheinungen (Husten, Halsschmerzen, Fieber) ist nicht gestattet.

Das Tennisspielen unter Voraussetzung der 2 G Plus-Regelung (Warnstufe 2) wird durch § 8 Absatz 4 der

Niedersächsischen Corona-Verordnung abgemildert, indem den Sportlern mindestens 10 qm Fläche zur

Verfügung stehen. Auf eine negative Testung wird dann verzichtet.   

Der Mindestabstand von 1,50 - 2 Metern zu anderen Personen ist jederzeit einzuhalten (auch        beim Betreten und Verlassen aller Anlagen).

Die Spielerbänke (Abstand mindestens 2 m zwischen den Bänken) dürfen jeweils immer nur von einer Person

genutzt werden. Um direkten Kontakt mit der Bank zu vermeiden, empfehlen wir eine Unterlage (z.B. ein

Handtuch).

Es sind zum Waschen der Hände Waschmöglichkeiten in der geöffneten Toilette vorhanden und können nach

Bedarf genutzt werden. Auch hier bitte Abstände einhalten.

Begrüßungsrituale und der obligatorische „Handshake” müssen leider entfallen.

Sanitäre Anlagen: Die WC-Nutzung ist möglich. Seife, Einweg-Papierhandtücher und     

 Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.

Der Coronabeauftragte


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